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Ausland Wie bieten ausschließlich ein FSJ im Inland an. Adressen von Organisationen, die ein FSJ im Ausland anbieten findest du unter http://www.jugendhaus-duesseldorf.de Ausweis Mit dem Antritt deines FSJ erhältst du vom BDKJ einen FSJ–Ausweis, mit dem du Vergünstigungen erhalten kannst. Arbeitszeit Deine wöchentliche Arbeitszeit beträgt auf der Grundlage einer Fünftagewoche 38,5 Stunden. Hinzukommen je nach Einrichtung auch Wochenenddienste. Bescheinigung Zu Beginn und nach Beendigung deines FSJ bekommst du eine Bescheinigung/Zertifikat über die Teilnahme am FSJ vom BDKJ ausgestellt. Bewerbung Deine Bewerbung schickst du direkt zu uns, zum BDKJ. Es gibt keine bestimmte Bewerbungsfrist, da auch kurzfristig Plätze frei werden können. Allerdings ist es von Vorteil, sich frühzeitig zu bewerben (Start zum 1. August: Bewerbung im Herbst des Vorjahres). Wir werden dich dann gegebenenfalls zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch einladen und in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen die Einsatzplätze vermitteln. In den Einsatzstellen findet dann ein Gespräch und eine ein- bis zweitägige Hospitation/ Schnuppertag statt. Dauer Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate, beginnend immer zum 01.08. jeden Jahres. Es besteht auch die Möglichkeit nur ein halbes Jahr FSJ (6 Monate) zu absolvieren mit dem Start zum 01.02. jeden Jahres. Einsatzfelder Wir bieten Einsatzstellen in allen sozialen Arbeitsbereichen an: im pflegerischen Bereich (Krankenhaus, Altenheim, Sozialstation), im Behindertenbereich (Tagesbildungsstätten, Werkstatt für behinderte Menschen, heilpädagogischer Kindergarten, Sprachheilkindergarten) im pädagogischen Bereich (Kindergarten, Kinderheim) und im Bildungsbereich (Pfarrgemeinde, Jugend- und Erwachsenenbildung). Einsatzgebiet: Hier findest Du eine Karte der Region, in der wir FSJ Plätze anbieten. Hospitation/ Schnuppertag Während des Bewerbungsverfahrens hospitierst du in der Regel ein bis zwei Tage in der vorgeschlagenen Einrichtung. Dies geschieht, damit du dir einen Eindruck vom zukünftigen Arbeitsfeld verschaffen kannst und auch die Einrichtung die Möglichkeit hat dich kennen zu lernen. Jugendarbeitsschutzgesetz Bei Jugendlichen unter 18 Jahren findet das Jugendarbeitsschutzgesetz Anwendung. Kindergeld Der Anspruch auf Kindergeld besteht auch während der FSJ-Zeit d.h. dein Kindergeld wird weiterbezahlt. Krankenkasse Es besteht eine Versicherungspflicht, weil du Taschengeld und Sachbezüge erhältst. Du kannst allerdings nicht mehr in der Familienversicherung bleiben, sondern musst dich bei einer Krankenversicherung deiner Wahl versichern. Die Beiträge hierfür übernimmt deine Einrichtung für dich. Lohnsteuerkarte Deine Lohsteuerkarte verbleibt während der Zeit bei deiner Einrichtung, in der du dein FSJ absolvierst. Leistungen im FSJ • Taschengeld in Höhe von 160 € • freie Unterkunft und Verpflegung bzw. entsprechender Pauschalbetrag • Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge • Weiterführung des Kindergeldes, Waisenrente etc. • 26 Tage Urlaub • Beratung und Begleitung in persönlichen und arbeitsbezogenen Fragen • Anerkennung des 12-monatigen FSJ als Zivildienst Nachtdienst Nachtdienste sind nicht erlaubt. Du als FSJlerIn bist zur Unterstützung eingesetzt und nicht als volle Fachkraft. Sonderregelungen können nur in Absprache mit dem Träger (BDKJ) vereinbart werden. Pädagogische Begleitung Die Pädagogische Begleitung wird vom BDKJ durchgeführt. Wir planen und begleiten die Seminare und besuchen dich in der Einsatzstelle. Qualifikation Das FSJ ist kein Ausbildungsverhältnis und es führt zu keinem Schul- oder Berufsabschluss. Durch das FSJ hast du die Möglichkeit soziale Erfahrungen zu sammeln und diese zur eigenen beruflichen Orientierung zu nutzen. Das FSJ wird bei einigen sozialen Ausbildungen auch als Vorpraktikum anerkannt. Schulbildung Hinsichtlich schulischer Leistungen werden für die Teilnahme am FSJ grundsätzlich keine Bedingungen gestellt. Schweigepflicht der FSJ-lerInnen Du als FSJ-ler hast, wie alle anderen Mitarbeiter aus deiner Einrichtung auch, die Schweigepflicht über die persönlichen Verhältnisse der Betreuten zu wahren. Dieses Stillschweigen gegenüber Außenstehenden gilt auch über die Zeit deines Einsatzes hinaus. Schweigepflicht des Trägers (BDKJ) Alle Referentinnen und Referenten und alle Mitarbeiter des BDKJ stehen ebenfalls unter Schweigepflicht, d.h. dass wir keinerlei Auskunft über deine persönlichen Verhältnisse an Außenstehenden weitertragen, auch nicht wenn du dein FSJ bereits beendet hast. Seminare Der Gesetzgeber schreibt bei einem FSJ von 12 Monaten 25 Bildungstage vor, d.h. es ist verpflichtend für dich als FSJlerIn an diesen teilzunehmen. Bei einem sechsmonatigem FSJ sind es 13 Bildungstage. Diese Tage werden in Form von Seminaren (5 mal 5 Tage) in einem Bildungshaus durchgeführt. In den Seminaren werden unter anderem die Erfahrungen aus den Einsatzstellen reflektiert und es findet ein Austausch mit anderen FSJlerInnen statt. Die weiteren Inhalte und Themen kann die Seminargruppe jeweils selbst für sich wählen. Taschengeld Du bekommst ein monatliches Taschengeld von 160 €. Urlaub Der Urlaubsanspruch ist vertraglich geregelt. Bei Jugendlichen unter 18 Jahre richtet sich die Zahl der Urlaubstage nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Bei einer Dauer von 12 Monaten FSJ hast du einen Anspruch auf 26 Tage Urlaub. Bei einem FSJ von 6 Monaten 13 Tage. Urlaub kann nicht während der Seminare genommen werden. Vereinbarung/Vertrag Zu Beginn deines FSJ’s wird in einem Dreiecksvertrag zwischen dir als FSJlerIn, uns als FSJ-Träger und der Einsatzstelle die gegenseitigen Verpflichtungen festgelegt. Der Umfang der gegenseitigen Pflichten und Rechte sind sowohl gesetzlich vorgeschrieben als auch durch besondere Absprachen der Partner bestimmt. Wochenenddienst Wochenenddienste können im Rahmen der betriebsüblichen Dienstpläne abgeleistet werden. Zivildienstpflichtige Seit der Gesetzesnovellierung 2002 haben anerkannte Kriegsdienstverweigerer die Möglichkeit ein zwölfmonatiges FSJ anstelle von Zivildienst zu absolvieren. Demnach wirst du, wenn du dich für ein FSJ verpflichtest, nicht mehr zum Zivildienst herangezogen. Für dich als anerkannter Kriegsdienstverweigerer gelten die gleichen Bestimmungen und Leistungen, wie bei den anderen FSJlern. |